Fragen zu den Kosten
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Bei meinen Honoraren orientiere ich mich im wesentlichen an den Empfehlungen des Berufsverbandes für Trainer, Berater und Coaches (BDVT):
(Quelle: DBVT - http://www.bdvt.de)
Die genaue Höhe des Tages- und Stundensatzes hängt dabei vor allem von folgenden Faktoren ab:
- Gesamtumfang des Auftrags, Dauer des Engagements
- Komplexität der Fragestellung
- Hiearchieebene des Klienten
- Umfang von Vor- und Nachbereitung
- Leistungsort
Für Leistungen im Bereich des Coachings berechne ich ausschließlich die Dauer der gemeinsamen Sitzung, d.h. es fallen keine Extrakosten für Vor- und Nachbereitung an. Dadurch sind die Gesamtkosten für Sie jederzeit vollständig transparent und planbar. Insbesondere im Falle der beruflichen Neupositionierung und bei einer angestrebten Neuanstellung arbeite ich auch auf Erfolgsbasis, so dass mein Honorar erst bei Vertragsabschluss mit dem neuen Arbeitgeber fällig wird.
In vielen Fällen ja und in den letzten Jahren immer häufiger. Viele Arbeitgeber verstehen, dass insbesondere erfahrene Mitarbeiter in Standardtrainings nicht viel Neues lernen. Ein maßgeschneidertes Coaching dagegen hilft genau bei den für Arbeitgeber und Klient individuell und momentan wichtigen Fragestellungen. So können ungeahnte Reserven, neue Motivation und hohe Leistungssteigerungen bewirkt werden. Auf Wunsch kann im Rahmen des Coachings auch eine explizite Erfolgskontrollle berücksichtigt werden, so dass Kosten und Nutzen meiner Leistung genau nachvollziehbar sind.
Da es kein "Generelles Recht auf Coachingleistungen am Arbeitsplatz" gibt, sollten Sie zur abschließenden Klärung dieser Frage das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann Coaching steuerlich geltend gemacht werden. Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können Coaching-Leistungen für Angestellte generell als Betriebsausgaben absetzen. Ein Angestellter, der die Kosten für ein Coaching aus eigener Tasche zahlt, kann diese als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuer einbringen, wenn die Aufwendungen objektiv durch die beruflichen Verhältnisse veranlasst sind. Genaue Auskunft erhalten Sie in Zweifelsfällen bei einem Steuerberater.
Ja. Voraussetzung dafür ist, dass es um die Unterstützung nicht-kommerzieller, privater Initiativen mit dem Ziel der Verbesserung sozialer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen handelt. In einem persönlichen Gespräch sollten wir klären, ob und in welcher Funktion ich Ihr Vorhaben und die daran Beteiligten am besten unterstützen kann.
Durch einen Anruf oder eine Email (Kontaktdaten siehe unten links). Gerne vereinbare ich einen telefonischen oder persönlichen Termin für ein kostenloses Erstgepräch mit Ihnen.